Bis zu 90 Tage, so steht es in den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes. Wer die Aufenthaltstage in Japan zählt, geht vom Einreisedatum aus und rechnet den Einreisetag mit.
Aufenthaltstage in Japan: 90 Tage sind die Obergrenze
Das Auswärtige Amt nennt für deutsche Staatsangehörige Kurzaufenthalte bis 90 Tage ohne Visum. Bezahlte Forschungsaufenthalte und Praktika fallen nicht darunter. Wer arbeiten will, braucht einen eigenen Status, egal wie kurz der Aufenthalt ist.
Den Pass immer dabeihaben
In Japan gilt eine Ausweispflicht für Ausländer, und sie wird ernst genommen. Wer ohne Pass kontrolliert wird, kann festgehalten werden, dazu kommt ein Bußgeld. Die Kopie auf dem Handy reicht nicht.
Aufenthaltstage in Japan bei mehreren Reisen
Zwei Reisen im selben Jahr sind zwei getrennte Aufenthalte, keine fortlaufende Zählung. Trage beide einzeln ein, sonst verrutscht die Summe. Wichtig ist das vor allem, wenn zwischen den Reisen wenig Zeit liegt: Die Beamten sehen die Einreisestempel und fragen nach.
Regeln ändern sich kurzfristig
Das Auswärtige Amt weist ausdrücklich darauf hin, dass Einreisebestimmungen sich ändern können, ohne dass es vorher davon erfährt. Rechtsverbindlich ist nur die Auskunft der japanischen Vertretung.
Was bei längeren Aufenthalten gilt
Ab drei Monaten wird aus dem Besuch ein Aufenthalt mit Status, und der muss vor der Einreise beantragt werden. Sprachschule, Praktikum, Arbeit: alles eigene Kategorien mit eigenem Papierkram. Wer erst im Land merkt, dass er länger bleiben will, hat ein Problem, weil sich ein Kurzaufenthalt in aller Regel nicht umwandeln lässt. Die Aufenthaltstage in Japan sind dann aufgebraucht, und die Ausreise ist der einzige saubere Weg.
Vor der Reise prüfen
- Steht dein Reisepass auf der aktuellen Befreiungsliste?
- Passt der Aufenthaltszweck zur Kurzaufenthaltsregel?
- Welche Dauer wurde bei Einreise gewährt?
- Ist dein Pass für die gesamte Reise gültig?