Japan nennt für viele visumbefreite Staatsangehörige Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen. Die konkrete Berechtigung und Dauer muss anhand des verwendeten Passes geprüft werden.
Visumfreiheit ist passabhängig
Die japanische Staatenliste unterscheidet nach Nationalität und teilweise nach besonderen Voraussetzungen. Eine Regel für alle Reisenden gibt es nicht.
Tourismus ist keine Arbeitserlaubnis
Die Befreiung gilt für bestimmte kurzfristige Zwecke. Erwerbstätigkeit oder längere Aufenthalte benötigen grundsätzlich einen passenden Status.
Gewährte Dauer dokumentieren
Bewahre den Einreisenachweis auf und erfasse das tatsächlich gewährte Aufenthaltsende in StayLimit. Wiederholte Reisen sollten als getrennte Aufenthalte gespeichert werden.
Vor der Reise prüfen
- Steht dein Reisepass auf der aktuellen Befreiungsliste?
- Passt der Aufenthaltszweck zur Kurzaufenthaltsregel?
- Welche Dauer wurde bei Einreise gewährt?
- Ist dein Pass für die gesamte Reise gültig?