Asien · geprüft am 8. August 2026

Aufenthaltstage in Thailand richtig zählen.

Thailand lässt deutsche Staatsangehörige ohne Visum einreisen. 60 Tage sind drin, verlängern geht einmal. Beim Landweg gibt es eine zusätzliche Grenze für die Aufenthaltstage in Thailand, die viele übersehen.

Kurzantwort

60 Tage ohne Visum bei Einreise über Luft- oder Landweg, dazu eine einmalige Verlängerung um höchstens 30 Tage für touristische Zwecke. So steht es in den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes.

Aufenthaltstage in Thailand: 60 plus 30

Ohne Visum sind 60 Tage erlaubt. Wer länger bleiben will, kann einmalig um bis zu 30 Tage verlängern, allerdings nur für Tourismus. Das läuft über die Immigration im Land, nicht über die Botschaft.

Aufenthaltstage in Thailand: zwei Landeinreisen pro Jahr

Wer über die Grenze kommt, statt zu fliegen, darf das visumfrei nur zweimal im Kalenderjahr. Wer den klassischen Visa-Run über Malaysia oder Laos plant, stößt hier an. Für Flüge über internationale Flughäfen gilt die Begrenzung nicht.

Overstay ist kein Kavaliersdelikt

Das Auswärtige Amt wird an dieser Stelle deutlich: Wer überzieht, riskiert Festnahme und Abschiebehaft, Geld- oder Haftstrafe, Abschiebung auf eigene Kosten und eine Wiedereinreisesperre. Die Aufenthaltstage in Thailand sollte man deshalb nicht auf gut Glück schätzen.

Was ihr am Einreisetag notieren solltet

Der Stempel nennt ein Ausreisedatum. Dieses Datum zählt, nicht eure Rechnung von zu Hause. Fotografiert es ab und tragt es ein, dann stimmt die Zählung auch nach drei Wochen Inselhopping noch.

Verlängern kostet Zeit, nicht viel Geld

Die Gebühr liegt bei 1.900 Baht, der Aufwand ist ein halber Tag im Immigration Office. Nehmt Pass, Passfoto, Ankunftskarte und eine Kopie der Einreiseseite mit. In Bangkok und Chiang Mai geht es zügig, auf den Inseln solltet ihr früh da sein. Wichtig ist nur der Zeitpunkt: Der Antrag muss laufen, bevor die 60 Tage vorbei sind.

Vor der Reise prüfen

  • Welche Einreiseart gilt für deinen Pass?
  • Ist eine digitale Arrival Card erforderlich?
  • Welches Ausreisedatum wurde eingetragen?
  • Bis wann muss eine Verlängerung beantragt werden?