Für jeden einzelnen Aufenthaltstag schaust du 179 Tage zurück. Zusammen mit dem jeweiligen Prüftag entsteht ein 180-Tage-Fenster. In diesem Fenster dürfen grundsätzlich nicht mehr als 90 anrechenbare Schengen-Tage liegen. Das Fenster bewegt sich jeden Tag weiter.
Was bedeutet „90 Tage in 180 Tagen“?
Es handelt sich nicht um ein festes Halbjahr und auch nicht um „90 Tage pro Kalenderjahr“. Maßgeblich ist an jedem Prüftag der Zeitraum aus diesem Tag und den 179 vorhergehenden Kalendertagen. Alle anrechenbaren Aufenthalte im Schengen-Raum werden innerhalb dieses Fensters zusammengerechnet.
Mehrere Einreisen setzen die Zählung nicht zurück. Aufenthalte in verschiedenen Schengen-Staaten werden für diese Regel gemeinsam betrachtet, nicht als getrennte Länderkonten.
Einreise- und Ausreisetag zählen mit
Nach der Berechnungsmethode der Europäischen Kommission zählen sowohl der Tag der Einreise als auch der Tag der Ausreise als Aufenthaltstage. Ein Aufenthalt vom 1. bis einschließlich 10. April umfasst daher zehn Tage.
Ein einfaches Beispiel
1.–30. Januar: 30 Tage
1.–30. März: 30 Tage
1.–30. Mai: 30 Tage
Summe: 90 Aufenthaltstage. Solange alle drei Aufenthalte im betrachteten 180-Tage-Fenster liegen, würde ein weiterer anrechenbarer Tag die Summe auf 91 erhöhen.
Das Fenster ist rollierend
Mit jedem neuen Tag kommt vorne ein Kalendertag hinzu und hinten fällt gegebenenfalls ein alter Tag aus dem 180-Tage-Fenster heraus. Deshalb lässt sich der nächste mögliche Aufenthalt nicht zuverlässig mit einer einfachen Halbjahresrechnung bestimmen. Frühere Ein- und Ausreisen müssen vollständig berücksichtigt werden.
Für wen gilt die Regel nicht ohne Weiteres?
Die 90/180-Tage-Regel ist eine allgemeine Regel für Schengen-Kurzaufenthalte. Sie bildet nicht jeden Fall ab. Die Europäische Kommission weist insbesondere auf folgende Grenzen hin:
- Ein Kurzaufenthaltsvisum kann weniger als 90 erlaubte Tage ausweisen.
- Die Gültigkeitsdauer und die Zahl der Einreisen auf dem Visum müssen zusätzlich beachtet werden.
- Aufenthalte mit einem EU-Aufenthaltstitel oder einem nationalen Langzeitvisum können anders behandelt werden.
- Visumfreiheit oder ein rechnerisch freier Tag begründet kein bedingungsloses Recht auf Einreise.
- Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus und besondere Abkommen können die Einordnung verändern.
Wie StayLimit die Schengen-Tage darstellt
StayLimit fasst bestätigte Reisen in Schengen-Staaten zusammen und betrachtet für den jeweiligen Stichtag die zurückliegenden 180 Tage. Dasselbe Kalenderdatum wird dabei nur einmal gezählt. Die App zeigt verwendete und rechnerisch verbleibende Tage sowie Hinweise bei Annäherung an die hinterlegte Grenze.
Diese Anzeige ist eine Organisationshilfe. Wie beim offiziellen Rechner der Europäischen Kommission entscheidet letztlich die zuständige Behörde über Einreise, zulässige Aufenthaltsdauer oder einen möglichen Overstay.
Vor einer Reise prüfen
- Sind alle früheren Schengen-Einreisen und -Ausreisen vollständig erfasst?
- Welche erlaubte Aufenthaltsdauer steht gegebenenfalls auf deinem Visum?
- Besitzt du einen Aufenthaltstitel oder ein Langzeitvisum?
- Gelten für deinen Reisepass besondere Regeln oder Abkommen?
- Stimmen die verwendeten Länder mit dem aktuellen Schengen-Stand überein?