Asien · geprüft am 8. August 2026

Indonesien und Bali: e-VOA richtig verstehen.

Beim e-VOA werden Ausstellungs- und Nutzungsfrist leicht mit der tatsächlich erlaubten Aufenthaltsdauer verwechselt.

Kurzantwort

Die indonesische Einwanderungsbehörde beschreibt für das e-VOA 30 Aufenthaltstage ab Einreise und eine mögliche einmalige Verlängerung um weitere 30 Tage. Prüfe den aktuellen Bescheid.

Gültigkeit ist nicht Aufenthaltsdauer

Der Zeitraum, in dem ein ausgestelltes e-VOA zur Einreise verwendet werden kann, ist nicht automatisch die Dauer, die du nach der Einreise bleiben darfst.

Einreisetag dokumentieren

Die Aufenthaltsfrist beginnt mit der tatsächlichen Einreise. Erfasse Einreise, geplante Ausreise und gegebenenfalls genehmigte Verlängerung getrennt.

Verlängerung nicht voraussetzen

Beantrage eine mögliche Verlängerung rechtzeitig und verlasse dich erst nach Genehmigung auf das neue Ausreisedatum.

Vor der Reise prüfen

  • Ist dein Pass für e-VOA zugelassen?
  • Wann wurde tatsächlich eingereist?
  • Welche Aufenthaltsdauer steht im Einreisenachweis?
  • Wurde eine Verlängerung bereits genehmigt?